Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Sparkasse Koblenz ist bemüht, ihre Internetseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der [Richtlinien (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882] / [Richtlinie (EU) 2019/882] des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Ihre Sparkasse verfolgt die Grundprinzipien der Barrierefreiheit, damit ihre Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.heimatlieben.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite https://www.heimatlieben.de. ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit der DIN EN 301 549

Die nachfolgend genannten Barrieren sind Beispiele für die Sparkasse Koblenz. Es handelt sich nicht um eine vollständige Liste aller bekannten Barrieren, da das Testszenario im Juni 2025 auf Standardseiten bzw. die wichtigsten Inhaltsseiten definiert wurde.

  • PDF-Dokumente, die vor Juni 2025 erstellt wurden, sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Auf einigen Seiten sind Links teilweise unverständlich (Erfolgskriterium 9.2.4.4).
  • Auf einigen Seiten haben Bilder keinen alternativen Text. Es handelt sich jedoch ausschließlich um schmückende Bilder zu den jeweiligen Artikeln / Projekten. (WCAG: 1.1.1)
  • Erläuterungen in leichter Sprache zum Inhalt und Navigation der Website und ein Video zu den Inhalten in deutscher Gebärdensprache (DGS) fehlen.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstmalig am 10.06.2025 erstellt und zuletzt am 28.06.2025 aktualisiert.

Barriere melden und Kontakt

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen nutzen Sie bitte das folgende Kontaktformular. Dort können Sie auch eine bestehende Barriere mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen. Kontaktformular: Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass diese Internetseite der Sparkasse Koblenz nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:

Schlichtungsverfahren nach dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des jeweiligen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet wurde. Ziel dieses Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Betreiber der Internetseite zu erreichen. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.

Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung

Internetseite Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung

Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Internetseite Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)