Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Anbieter
Die Sparkasse Koblenz, Bahnhofstraße 11, 56068 Koblenz (nachfolgend „Sparkasse“) ist Betreiberin der Internetseite www.heimatlieben.de. und Anbieterin des regionales Spendenportals „Heimatlieben“.

Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

Die Projektträger können Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spenden für ihre Vereine generieren.

Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite www.heimatlieben.de.

Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
1.2 Sparkasse und ehrenamtliches Engagement
Unser Engagement in unserem Geschäftsgebiet – in Koblenz und Teilen des Landkreises Mayen-Koblenz – ist sehr vielfältig. Für das Gemeinwohl, die Region und die Menschen, die hier leben. Die Sparkasse Koblenz leistet somit einen großen Beitrag, um die Lebensqualität unserer Region zu erhöhen, z.B. durch die Förderung kultureller und sportlicher Angebote.

Seit über 200 Jahren sind wir tief in der Region verwurzelt. Wir sind ein Teil von ihr und fühlen uns den Menschen hier verbunden. Sein Konto bei der Sparkasse Koblenz zu führen, ist nicht nur eine Entscheidung für ein Finanzinstitut, es ist auch eine Entscheidung für die Region. Auch das verstehen wir unter „Heimatlieben“.
Jede Kundin, jeder Kunde unserer Sparkasse hilft dabei mit, die Lebensqualität in der Region zu verbessern. Wie das funktioniert? Erwirtschaftete Überschüsse kommen nicht allein wenigen Aktionären und Teilhabern zugute. Wir geben einen beträchtlichen Teil davon zurück an die Gesellschaft, an die Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat. Denn zu unserer Identität gehört die Unterstützung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher und kultureller Projekte in unserem Geschäftsgebiet.

Das ist ein nachhaltiges Engagement für die Region: transparent und im Sinne unserer Kunden.

Bei uns gehen zahlreiche Förderanfragen ein, um an diesem Gemeinsinn teilzuhaben. Wir haben unsere Spendenplattform „Heimatlieben“ ins Leben gerufen, um unsere Kundinnen und Kunden an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu beteiligen. So kommt unser gemeinsames Engagement unseren Kunden selbst zugute: als Mitglieder in Vereinen, als Besucher von Theatern und Museen oder als Eltern, deren Kinder durch von uns unterstützte Bildungseinrichtungen gefördert werden.

Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus unserem Geschäftsgebiet können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.

Mehr noch: jeder kann die auf der Spendenplattform eingestellten Projekte unterstützen – mit einer Privatspende, zum Beispiel mithilfe des Bezahldienstes paydirekt.
1.4 Spendensumme

Mehrmals im Jahr stellt die Sparkasse Koblenz eine ausgewählte Spendensumme zur Verfügung, die im Rahmen verschiedener Aktionen auf die Projekte verteilt wird. Die Sparkasse Koblenz wird im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel auf ihrer Facebookseite, auf die Aktion(en), den Aktionszeitraum und entsprechende „Nutzungsbedingungen“ hinweisen.

1.5 Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Der Ort der Förderung muss in unserem Geschäftsgebiet sein.

1.6 Projektträger und Nutzer

Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Vereine/ Spendenempfänger, die ein Projekt in die Spendenplattform einstellen.

Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen.

Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

2. Nutzungsbedingungen

2.1 Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher
Für die Spendenaktion können sich Vereine/Spendenempfänger (Projektträger) bewerben, die
  • gemeinnützige Ziele, z. B. die Förderung der Jugend, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen,
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen,
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein, für den Verein zu handeln.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
2.2 Förderkriterien
Die Sparkasse fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.

Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.

Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse Koblenz (Postleitzahlgebiet 56068, 56070, 56072, 56073, 56075, 56076, 56077, 5617, 56179, 56182, 56191, 56218, 56220, 56321, 56322, 56323, 56330, 56332, 56333, 56575, 56757) einzusetzen.
2.3 Projekte
Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung starten oder sich derzeit in der Umsetzung befinden.

Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Laufzeit von sechs Monaten begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse die Laufzeit verlängern.

Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Projektes auf der Spendenplattform.

Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind.
2.4 Registrierungen
Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse müssen sich die Projektträger auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.heimatlieben.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der Freistellungsbescheid beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichte Bilder werden durch den Projektpartner, der Haus des Stiftens gGmbH (Landshuter Allee 11, 80637 München, Telefon: +49 (0)89 744 200 210, E-Mail: foerderprogramme@hausdesstiftens.org) auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und anschließend auf der Internetseite freigeschaltet.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann ein Logo, bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder, hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480x315px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Sparkasse Koblenz unentgeltlich.

Die Beurteilung und Entscheidung der Veröffentlichung des Projektes wird nach den unter Ziffer 2.2 definierten Förderkriterien durch den Projektpartner sichergestellt. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

Nutzer haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um spenden zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.

Jeder registrierte Nutzer/Projektträger muss seine Email Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren.

Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen.

Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

Die Sparkasse ist berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.

Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig.

Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheim zu halten.

Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren.

Kontakt: heimatlieben@sparkasse-koblenz.de, Telefon: 0261 – 393 0.

Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.
2.4.1 Kosten

Die Registrierung und Präsentation von Organisation und Projekt(en) auf der Spendenplattform ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.

2.4.2 Nutzung
Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.

Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Projektträger die Sparkasse Koblenz von allen Ansprüchen frei.

Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

Das Einstellen folgender Inhalte, das Verlinken auf selbige ist unzulässig:
  • Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
  • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
  • Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
  • Irreführende Inhalte
  • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die Sparkasse das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.
2.4.3 Zeitraum

Der Zeitraum für das Sammeln von Spenden der Projektträger beginnt mit Veröffentlichung des Projektes; frühestens jedoch am 28. August 2018 mit dem offiziellen Start der Spendenplattform und der Freischaltung der Spenden-Möglichkeiten.

2.5 Vergabe der Spendencodes
Neben der Möglichkeit einer Privatspende über ein Bezahlsystems (z.B. paydirekt), können Projekte auch mit der Einlösung von Spendencodes unterstützt werden.

Spendencodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben.

Die Kunden der Sparkasse dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden.

Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.

Die Spendencodes haben einen Wert von 1 bis zu 100 Euro. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes besteht nicht.

Die Spendencodes können 1 Jahr ab Ausgabe eingelöst werden, längstens jedoch bis zum angegebenen Einlösedatum, welches auf dem Code vermerkt ist.

Nähere Informationen zur Möglichkeit der Privatspende via paydirekt sehen Sie hier: www.heimatlieben.de/anleitung-privatspende
2.6 Spendencode-Einlösung im Internet
Die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden – sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist.

Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite von der Spendenplattform eingegeben werden.

Die Sparkasse Koblenz behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: www.heimatlieben.de/anleitung-spendenguthaben
2.7 Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Die Spenden werden auf das Konto des Projektpartners, der Haus des Stiftens gGmbH, fließen. Die Haus des Stiftens gGmbH ist für die Abwicklung der Spendenaktion sowie die Auszahlung der Spendenzahlungen verantwortlich. Ferner werden die Spendenquittungen vom Haus des Stiftens gGmbH ausgestellt, sobald die jeweilige Projektlaufzeit abgelaufen oder das Projektziel erreicht ist.

Die Spendenauszahlung erfolgt bei Erreichung der gewünschten Fördersumme, spätestens nach sechs Monaten. In diesem Fall wird der bis dahin generierte Spendenbetrag an den Projektträger überwiesen.

Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert.

Diejenigen Projekte, die bereits vor Ende der Aktion ihr Projektziel erreicht haben, können ihre Spende auch schon unterjährig erhalten. Die Spendenauszahlung erfolgt jeweils zum Ende eines Quartals.

Projektträger, die zum Projekteende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt hinterlegt wurde.

Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Projektträger, der Haus des Stiftens gGmbH innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen. Diese kann elektronisch an muenchen@hausdesstiftens.org oder postalisch an Haus des Stiftens gGmbH, Landshuter Allee 11, 80637 München gesendet werden.

Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes erhalten die Spender von der Haus des Stiftens gGmbH die Spende zurück.

3. Aussetzung von Aktionen

Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.

4. Haftungsbeschränkungen

Die Sparkasse haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ferner haftet sie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen zwingenden Bestimmungen. Ferner haftet sie für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Hierbei handelt es sich um solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Sparkasse allerdings nur auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt

Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie Vertretern der Sparkasse.

Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Falsche oder ungenaue Informationen werden zurückgewiesen.

Der Projektträger oder Nutzer stellt die Sparkasse – mit der Registrierung – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Nutzer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

5. Datenschutz

Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse Koblenz unter www.heimatlieben.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Nutzer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf den Social Media-Kanälen der Sparkasse, der Internetseite der Sparkasse und auf Medien zur Bewerbung der Spendenplattform angegeben werden. Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an heimatlieben@sparkasse-koblenz.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.

6. Sonstiges

Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.